AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Delafair GmbH (Delafair) für gewerbliche Auftraggeber (Stand 01.04.2022)

1. Grundsätzliches

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des internationalen Kaufrechts (CISG).
Unseren AGB entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden wird widersprochen. Die AGB gelten nicht bei öffentlichen Vergaben gem. dem Vergaberecht, bei welchen Vergabeunterlagen nicht geändert werden dürfen. Mit Einzelverträgen vereinbarte Vertragsinhalte gehen diesen AGB vor. Wird durch einen Vertragsschluss mit Delafair die VOB/B vereinbart, hat diese Vorrang vor etwaigen in diesen AGB entgegenstehenden Regelungen.

2. Weitere Vertragsgrundlagen und Vertragsabwicklung

2.1 Vertrag

Bis zur Angebotsannahme sind alle Angebote der Delafair freibleibend, sofern mit dem Angebot keine konkrete Bindefrist festgelegt wurde. Weicht die Annahme des Auftraggebers von unserem Angebot ab oder/und handelt es sich um ein freibleibendes Angebot, so kommt ein Vertrag erst mit der Bestätigung der Delafair oder durch Leistungserbringung der Delafair zustande. Alle als Kostenschätzung bezeichneten Informationen des Auftragsnehmers sind unverbindlich. Die gesetzlichen Regelungen über die Geschäftsführung ohne Auftrag und die ungerechtfertigten Bereicherung bleiben unberührt.

2.1a Preise

Die Angebotspreise der Delafair haben nur bei ungeteilter Annahme von Angeboten und nur bis zu einer etwaigen mit dem Angebot vermerkten Bindefrist Gültigkeit. Sollte das Angebot keine Bindefrist enthalten, ist es freibleibend und unverbindlich.
Ferner gelten die Zahlungsbedingungen, wie etwaige Vorauszahlungen, die Inhalt des Angebots sind und durch den Auftraggeber angenommen bzw. durch Delafair bestätigt wurden (Vertragsabschluss).

2.1b Kreditgrundlage

Voraussetzung der Leistungspflichten der Delafair ist die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers. Hat der Auftraggeber über die seine Kreditwürdigkeit bedingenden Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht oder seine Zahlungen eingestellt, so ist der Auftragnehmer zur Leistungserbringung nicht verpflichtet. Der Auftragnehmer kann in diesen Fällen Vorkasse oder anderweitig geeignete Sicherstellung des Vergütungsanspruchs verlangen. Kommt der Auftraggeber diesem Begehren nicht nach, kann der Auftragnehmer den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen bzw. vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz verlangen.
Sofern aus diesem Grunde der Vertrag aufgehoben wird (Kündigung oder Rücktritt), kann Delafair die Bezahlung der bereits erbrachten Leistung nach den ursprünglich vereinbarten Preisen verlangen (im Falle des Rücktritts nur, sofern Leistungen nicht zurückgewährt werden können). Für den nicht mehr zur Ausführung kommenden Leistungsanteil gilt § 648 S. 2 BGB, sofern mit dem Angebot nichts Abweichendes vereinbart wurde. Ein Anspruch auf weitergehenden Schadensersatz bleibt unberührt.

2.2 Liefertermin

Verbindliche Termine zur Erbringung der Leistung bestehen nur, wenn beide Parteien solche Termine ausdrücklich vereinbart haben (Zustimmung beider Parteien). Mit vom Auftraggeber nach Vertragsschluss vorgebrachten Änderungen oder Umstellungen der Ausführung verlieren auch fest vereinbarte Ausführungs-/Liefertermine die Verbindlichkeit. Gleiches gilt für von Delafair nicht zu vertretende Behinderungen, insbesondere für die nicht rechtzeitige Zurverfügungstellung von Unterlagen und Materialien des Auftraggebers.
Wird die von Delafair geschuldete Leistung durch höhere Gewalt, rechtmäßigen Streik, unverschuldetes Unvermögen auf Seiten der Delafair oder eines seiner Lieferanten (z.B. Lieferengpässe, auf die kein Einfluss besteht) sowie ungünstige Witterungsverhältnisse verzögert, so verlängert sich die vereinbarte Lieferfrist um die Dauer der Verzögerung mit Zuschlägen für etwaige Erschwernisse. Dauert die Unterbrechung länger als 3 Monate, so kann jeder Vertragsteil den Vertrag kündigen, sofern die kündigende Vertragspartei die Unterbrechung nicht verschuldet hat. Delafair hat in diesem Fall Anspruch auf Vergütung der bereits erbrachten Leistungen. Kann die Leistung durch Delafair aufgrund von Umständen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht zum vereinbarten Termin erbracht werden, so geht die Gefahr in dem Zeitpunkt auf den Auftraggeber über, in dem ihm die Anzeige über die Leistungsbereitschaft zugegangen ist. Lagerkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Delafair behält sich die Geltendmachung weiterer Verzögerungskosten vor. § 642 BGB bleibt unberührt.
Verzögert sich der Beginn oder Fortgang der Leistungserbringung aus Gründen, die nicht vom Auftragnehmer zu vertreten sind, so ist er berechtigt, einen hierdurch eingetretenen Mehraufwand gesondert zu berechnen. Maßgebend sind dann die am Tage der Ausführung gültigen Berechnungssätze des Auftragnehmers.

2.3 Leistungen

Im Angebot nicht veranschlagte Leistungen oder geänderte Leistungen, die auf Verlangen des Auftraggebers ausgeführt werden oder aber Mehraufwendungen, die bedingt sind durch unrichtige Angaben des Auftraggebers, nicht termin- oder fachgerechte Vorleistungen des Auftraggebers oder sonstiger Dritter, soweit diese nicht Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers sind, oder Leistungen, die zur Erbringung der vereinbarten Leistung zusätzlich notwendig werden, werden dem Auftraggeber zusätzlich in Rechnung gestellt. Die Einholung erforderlicher behördlicher Gestattungen, Konzessionen oder sonstiger Genehmigungen ist nur dann Bestandteil des Angebots, wenn dies ausdrücklich aufgeführt ist. Gleiches gilt für die Zollformalitäten bei Lieferungen ins Ausland.

2.4 Mangelrüge und Haftung

Offensichtliche Mängel bei von Delafair gelieferten Gegenständen müssen von Auftraggebern, die Unternehmern sind und Handelsgeschäfte mit uns schließen, unverzüglich gem. § 377 HGB schriftlich gerügt werden. Die weitergehenden Vorschriften beim Handelskauf bleiben unberührt, insbesondere § 378 Abs. 2 HGB. Die Rechte für Mängel bei Werkleistungen richten sich nach dem BGB, sofern nicht mit der Annahme des Angebots die VOB/B vereinbart wurde. Bei Vereinbarung der VOB/B gelten deren Bestimmungen.
Die Gesamthaftung von Delafair für Schäden ist auf die Vergütung aus dem Vertrag beschränkt, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Eine solche Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln oder der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Ebenfalls gilt die Beschränkung nicht, sofern eine Haftpflichtversicherung den Schaden trägt.

2.5 Mangelverjährung

Die Verjährung der Mängelansprüche bei Werkleistungen beträgt 5 Jahre.
Wurde die VOB/B vereinbart, gilt die Verjährungsfrist gem. § 13 Abs.4 VOB/B Bei Leistungen der Delafair mit Unternehmern, die keine Werkleistung betreffen, beträgt die Gewährleistung ein Jahr.

Die Installation von Elektrogeräten, die keine Bauleistung sind oder das Befestigen von Gegenständen (z.B. Lampen) gelten nicht als Bauleistung. Solche Leistungen sowie Reparaturarbeiten, die keine Bauleistung darstellen, gilt eine Verjährung der Gewährleistung von einem Jahr. Die Regelungen dieses Absatzes gelten nicht, soweit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder Ansprüche wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit geltend gemacht werden oder soweit der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen hat oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen hat.

2.6 Anlieferung

Die Erzeugnisse und (Liefer-)Gegenstände reisen stets auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers, wenn nichts anderes vereinbart ist. Sofern keine besondere Anweisung vorliegt, bestimmt Delafair den Versand nach seinem Ermessen ohne Verantwortung für den billigsten und schnellsten Weg. Gewünschte oder von Delafair für erforderlich gehaltene Verpackung wird gesondert in Rechnung gestellt. Für vom Kunden veranlasste Transporte wird das Versandgut nur auf ausdrückliche Anweisung und Kosten des Kunden versichert. Jede Gefahr geht, soweit nichts Anderes vereinbart ist, auf den Auftraggeber über, wenn die Güter den Betrieb von Delafair verlassen ansonsten, wenn sie dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden. Dies gilt auch in den Fällen, in denen frachtfreie Lieferung vereinbart ist.
Beim Anliefern setzen wir voraus, dass das Fahrzeug unmittelbar an das Gebäude fahren und entladen werden kann. Mehrkosten, die durch weitere Transportwege oder wegen erschwerter Anfuhr vom Fahrzeug zum Gebäude verursacht werden, werden gesondert berechnet. Für Transporte über das 2. Stockwerk hinaus sind mechanische Transportmittel vom Auftraggeber bereitzustellen. Treppen müssen passierbar und gegen Beschädigung geschützt sein. Wird die Ausführung unserer Arbeiten oder der von uns beauftragten Personen durch Umstände behindert, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so werden die entsprechenden Kosten (z. B. Arbeitszeit und Fahrtkosten) in Rechnung gestellt.

2.7 Abschlagszahlung

Für Teilzahlungen gelten die Bestimmungen des vereinbarten/angenommenen Angebots, ansonsten die gesetzlichen Bestimmungen bzw. bei Vereinbarung der VOB/B die dortigen Bestimmungen.

3. (Förmliche) Abnahme

Ist eine förmliche Abnahme vereinbart, bleibt § 640 BGB weiterhin anwendbar, so dass eine Abnahme auch durch Ablauf einer angemessenen Frist eintreten kann. Die Abnahme von in sich abgeschlossenen Teilleistungen, insbesondere von Gewerken, kann von Delafair als Teilabnahme verlangt werden.
Die Benutzung der Leistungen von Delafair gilt als Abnahme, sofern zum Zeitpunkt der Benutzung keine Mängel geltend gemacht werden und die Benutzung freiwillig erfolgte. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Ist die VOB/B vereinbart worden, gelten deren Regelungen sowie weiterhin neben der VOB/B anwendbare Regelungen des BGB.

4. Vergütung bei Kündigung

Kündigt der Auftraggeber den Werkvertrag ohne Grund, kann Delafair sechzig Prozent der auf den noch nicht erbrachten Teil der
Werkleistung entfallenden vereinbarten Vergütung (Kündigungsentschädigung) verlangen. Es bleibt Delafair unbenommen, bei
entsprechendem Nachweis eine höhere Vergütung zu verlangen. Ebenso bleibt dem Auftraggeber der Nachweis unbenommen,
dass uns keine oder eine geringere Vergütung zusteht. Die Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

5. Wartungs-, Kontroll- und Pflegehinweise

5.1Wir weisen darauf hin, dass für eine dauerhafte Funktion Wartungsarbeiten durchzuführen sind, insbesondere:

– Beschläge und gängige Bauteile sind zu kontrollieren und evtl. zu ölen oder zu fetten
– Abdichtungsfugen sind regelmäßig zu kontrollieren
– Anstriche innen wie außen (z.B. Fenster, Fußböden, Treppenstufen) sind jeweils nach Lack- oder Lasurart und Witterungseinfluss und Nutzung nachzubehandeln Diese Arbeiten gehören nicht zum Auftragsumfang, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart. Unterlassene Wartungsarbeiten können die Lebensdauer und Funktionstüchtigkeit der Bauteile beeinträchtigen, ohne dass hierdurch Mängelansprüche entstehen.

5.2 Unwesentliche, zumutbare Abweichungen in den Abmessungen und Ausführungen (Farbe und Struktur), insbesondere bei Nachbestellungen, bleiben vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien (Massivhölzer, Furniere, Leder, Stoffe und Ähnliches) liegen und üblich sind.
5.3 Der Auftraggeber hat zum Schutz und Erhalt der gelieferten Bauteile (z.B. Fenster, Treppen, Parkett, Möbel- und Möbelteile, Geräte, Einbauten, Wandverkleidungen) für geeignete klimatische Raumbedingungen (Luftfeuchtigkeit, Temperatur) Sorge zu tragen.

6. Ausschluss der Aufrechnung

Die Aufrechnung mit anderen als unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen ist ausgeschlossen, sofern dies gesetzlich zulässig ist.

7. Eigentumsvorbehalt

7.1 Gelieferte Gegenstände bleiben bis zur vollen Bezahlung der Vergütung unser Eigentum.
7.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns Pfändungen der Eigentumsvorbehaltsgegenstände unverzüglich in Textform anzuzeigen und die Pfandgläubiger von dem Eigentumsvorbehalt zu unterrichten. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die ihm unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände zu veräußern, zu verschenken, zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen.
7.3 Erfolgt die Lieferung für einen vom Auftraggeber unterhaltenen Geschäftsbetrieb, so dürfen die Gegenstände im Rahmen einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung weiter veräußert werden. In diesem Falle werden die Forderungen des Auftraggebers gegen den Abnehmer aus der Veräußerung bereits jetzt in Höhe des Rechnungswertes des gelieferten Vorbehaltsgegenstandes an uns abgetreten. Bei Weiterveräußerung der Gegenstände auf Kredit hat sich der Auftraggeber gegenüber seinem Abnehmer das Eigentum vorzubehalten. Die Rechte und Ansprüche aus diesem Eigentumsvorbehalt gegenüber seinem Abnehmer tritt der Auftraggeber hiermit an uns ab.
7.4 Werden Eigentumsvorbehaltsgegenstände als wesentliche Bestandteile in das Grundstück des Auftraggebers eingebaut, so tritt der Auftraggeber schon jetzt die aus einer Veräußerung des Grundstückes oder von Grundstücksrechten entstehenden Forderungen in Höhe des Rechnungswertes der Eigentumsvorbehaltsgegenstände mit allen Nebenrechten an uns ab.
7.5 Werden die Eigentumsvorbehaltsgegenstände vom Auftraggeber bzw. im Auftrag des Auftraggebers als wesentliche Bestandteile in das Grundstück eines Dritten eingebaut, so tritt der Auftraggeber schon jetzt gegen den Dritten oder den, den es angeht, etwa entstehende Forderungen auf Vergütung in Höhe des Rechnungswertes der Eigentumsvorbehaltsgegenstände mit allen Nebenrechten an uns ab. Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsgegenstände mit anderen Gegenständen durch den Auftraggeber steht uns das Miteigentum an der neuen Sache zu im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsgegenstände zum Wert der übrigen Gegenstände.

8. Eigentums- und Urheberrecht

An Kostenanschlägen, Entwürfen, Zeichnungen und Berechnungen behalten wir uns unser Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen ohne unsere Zustimmung weder genutzt, vervielfältigt noch dritten Personen zugänglich gemacht werden. Sie sind im Falle der Nichterteilung des Auftrages unverzüglich zurückzugeben.
Angebote, Planungen, Entwürfe, Zeichnungen, Fertigungs- und Montageunterlagen, Konzeptbeschreibungen, Druckvorlagen und Filmmaterial von Delafair bleiben mit allen Rechten unser Eigentum, und zwar auch dann, wenn sie dem Auftraggeber anvertraut worden sind. Der Auftraggeber verpflichtet sich, jede anderweitige Verwertung in sämtlichen Formen zu unterlassen, insbesondere die Vervielfältigung und Verbreitung, die Vornahme von Änderungen, die Weitergabe an Dritte oder den unmittelbaren oder mittelbaren Nachbau. Eine Übertragung von Nutzungsrechten über diejenigen, die zur Erfüllung des Vertrages erforderlich sind hinaus und unabhängig davon, ob gewerbliche Schutzrechte oder Urheberrechte bestehen oder nicht, bedarf der ausdrücklichen
schriftlichen Vereinbarung.
Werden vom Auftraggeber Materialien oder Unterlagen zur Erbringung der Leistungen übergeben, so übernimmt der Auftraggeber die Gewähr dafür, dass durch die Herstellung und Lieferung der nach seinen Unterlagen erbrachten Leistungen Schutzrechte oder Urheberrechte Dritter nicht verletzt werden. Delafair ist nicht verpflichtet nachzuprüfen, ob die vom Auftraggeber ausgehändigten Angaben und Unterlagen Schutzrechte Dritter verletzen.
Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von sämtlichen aus einer Verletzung solcher gewerblichen Schutzrechte oder Urheberrechte entstehenden Ansprüchen frei.

9. Streitbeilegung

Wir sind weder bereit noch zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle verpflichtet.

10. Gerichtsstand

Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, so ist ausschließlicher Gerichtsstand der Geschäftssitz unseres Unternehmens.

11. Datenschutz

Die personenbezogenen Daten unserer Kunden werden von uns zwecks Erfüllung unserer eigenen vorvertraglichen und vertraglichen Pflichten sowie zur Vertragsdurchführung in Form von Namen, Adresse und Kommunikationsdaten des Geschäfts- bzw. Wohnsitzes maschinenlesbar gespeichert. Diese Datenerhebung und Datenverarbeitung beruht auf Artikel 6 Abs. 1 b) DSGVO.
Wir sichern zu, diese Daten ausschließlich zu eigenen Zwecken zu speichern. Insbesondere werden sie in keiner Weise an unberechtigte Dritte zu gewerblichen Zwecken übermittelt. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind. Personen, deren Daten wir auf diese Weise erhoben und verarbeitet haben, sind berechtigt, bei uns Auskunft darüber zu verlangen, welche sie betreffenden Daten bei uns gespeichert sind. Bei Unrichtigkeit der erfassten Daten können diese Personen von uns die Berichtigung, bei unzulässiger Datenspeicherung die Löschung der Daten verlangen. Auch steht ihnen ein Beschwerderecht bei der für den Datenschutz zuständigen Aufsichtsbehörde zu.
Im Übrigen wird auf unsere Datenschutzerklärung unter https://www.delafair-innenausbau-berlin.de/datenschutz/ verwiesen.

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